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Allgemeine Servicebedingungen

Stand: 01.01.2018, Ecomedic Switzerland

Allgemeinen Servicebedingungen (ASB)

 

  1. Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Servicebedingungen sind für alle Reparatur- und Revisionsleistungen massgeblich, insbesondere auch in Fällen ohne schriftliche Wartungsvereinbarung. Regelungen, die von diesen Bedingungen abweichende, sind in jedem Fall unmassgeblich. Dies gilt nicht zuletzt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

 

  1. Vertragsgegenstand

 

2.1 Die EcoMedic (Switzerland) AG (im Folgenden: EcoMedic) übernimmt die Wartung der Geräte bzw. des Geräteparks des Auftraggebers. Grundlage stellen abgesehen von diesen Allgemeinen Servicebedingungen die in der Wartungsvereinbarung oder einer Wartungsofferte festgelegten Leistungen und Bestimmungen dar. Die Wartung beinhaltet dabei die regelmässige vorbeugende Inspektion (Instandhaltung).

2.2 Gegebenenfalls notwendige Störungsbeseitigungen im Sinne einer Instandsetzung oder Reparatur sind nicht Bestandteil der Wartungsvereinbarung. Sie werden dementsprechend separat nach Aufwand abgerechnet.

2.3 Die Wartungsvereinbarung bezieht sich lediglich auf den Standort, der in der Vereinbarung genannt ist. Bei einer Standortverlegung der Geräte an eine abweichende Adresse muss die in der Vereinbarung festgelegte Anfahrtsstrecke neu definiert und berechnet werden.

2.4 Übersteigen die Reparaturkosten CHF 500.- pro Gerät oder sind sie zum Gerätealter bzw. Neuanschaffungswert nicht verhältnismässig, wird von EcoMedic vorab ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt, der den Leistungsumfang abschätzt. Der Kostenvoranschlag wird jedoch nur berechnet, wenn später keine Reparatur erfolgt und auch nicht alternativ innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Angebotserstellung ein neues Gerät erworben wird.

 

  1. Leistungsumfang

 

3.1 Die Wartungsarbeiten zur Instandhaltung der betreffenden Geräte erfolgt durch das betriebseigene EcoMedic-Technikerteam, sofern dies in der Wartungsvereinbarung oder im Angebot nicht anders vereinbart ist.

 

3.2 Die Wartungsvereinbarung oder Offerte definiert den Umfang und die Bedingungen der Instandhaltungsleistungen, wobei EcoMedic jeweils von den technischen Erfordernissen ausgeht. Ausgangspunkt, um die Wartungsarbeiten und den Zeitaufwand zu bestimmen, sind die sicherheitstechnischen Kontrollprotokolle der jeweiligen Geräte und das EcoMedic-Formular „Stundenaufwand für Wartungsarbeiten“. Bestandteil der in der Wartungsvereinbarung definierten Instandhaltungsleistungen sind hierbei:
a) Koordination und Terminüberwachung der vereinbarten Wartungen
b) Kontrolle aller wesentlichen Gerätefunktionen
c) Reinigung und Justierung sämtlicher mechanischer Teile
d) Überprüfung und Abgleich bei allen elektronischen und elektrischen Teilen
e) Programmupdates und Aktualisierungen sowie Programmtests und entsprechende Funktions- und Sicherheitstests
h) telefonische Kundenberatung, wenn Fehlfunktionen auftreten
Die Kosten, die für Arbeitszeit, Anfahrt und Wegzeit von Hilfspersonen anfallen, werden entsprechend dem Aufwand separat abgerechnet (vgl. Punkt 4).

3.3 EcoMedic übernimmt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Wartungsarbeiten an Geräten und Apparaten, die von EcoMedic vertriebenen wurden, ordnungsgemäss nach Werksvorschrift erfolgen, wobei nur fachgerecht ausgebildetes Servicepersonal und Originalersatzteile zum Einsatz kommen. Bei Fremdprodukten beschränkt sich die Wartung auf die reine Kontrolle. Auch kann bei Reparaturarbeiten nicht garantiert werden, dass Originalersatzteile eingebaut werden. EcoMedic übernimmt in solchen Fällen zudem für Folgeschäden keine Haftung.

3.4 Besteht keine Wartungsvereinbarung, übernimmt EcoMedic bei Störungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Geräteinstandsetzung. Die Instandsetzung erfolgt dabei, soweit möglich, indem die Geräte an EcoMedic eingesandt werden. Falls dies erforderlich ist, kommt vor Ort ein EcoMedic-Techniker zum Einsatz. Bei Reparaturkosten von über CHF 500.- wird von EcoMedic vorab nach genauer Abklärung des Problems ein Kostenvoranschlag gemäss Punkt 2.4 erstellt.

3.5 Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, die durchgeführt wurden, werden in einem ausführlichen Protokoll dokumentiert, das der Auftraggeber bei Vor-Ort-Arbeiten gegenzeichnet. Mit der Rechnung erhält der Kunde eine ausführliche Wartungsdokumentation von EcoMedic. Es fällt jedoch in die Verantwortung des Auftraggebers, dem jeweiligen Techniker die nötigen Wartungsdokumente zugänglich zu machen und diese dementsprechend abrufbereit aufzubewahren.

3.6 Die Wartungsarbeiten werden zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt (vgl. Punkt 5.1). Es findet eine Terminabstimmung mit dem Auftraggeber statt, wobei der Auftraggeber notwendige Terminverschiebungen mindestens fünf Tage vor dem geplanten Termin schriftlich mitteilen muss. Zudem bedarf es einer Bestätigung durch EcoMedic.

3.7 Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Wartungsvereinbarung:
a) Tägliche Pflege, Reinigung und Wartung der Geräte.
b) Benötigte Schmier- und Wartungsstoffe sowie Verschleiss- und Ersatzteile. Sie werden dem Serviceprotokoll entsprechend nach Aufwand abgerechnet.
c) Das Beheben von Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber bzw. sein Personal die Bedienungsanleitungen nicht beachtet haben oder es zu einem funktionswidrigen Gebrauch kam. Weitere Ausschlussgründe sind eine unsachgemässe Behandlung, ausgelassene Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie vom Hersteller nicht freigegebene Ausrüstung und Anbauten.
d) Das Beheben von Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Feuchtigkeit, Feuer, Luftverunreinigung, Transport, Erschütterung, Temperatur- und Stromschwankungen (einschliesslich Stromausfall), Eingriffe Dritter (inkl. Vandalismus) oder Unfälle zurückzuführen sind.
e) Elektrische Arbeiten, die ausserhalb der Geräte zu erfolgen haben.
f). Die Wartung von in der Vereinbarung nicht erfassten Geräten, Zubehör, Änderungen, Anbauten oder sonstigen Einrichtungen.
g) Geräteeinweisung, wenn es zum Personalwechsel kommt.

3.8 Ersatzgeräte, welche für die Dauer einer Reparatur zur Verfügung gestellt werden, sind nicht Bestandteil der Reparaturleistung. Für sie wird eine Mietgebühr fällig. Die Ersatzgeräte müssen zudem spätestens sechs Arbeitstagen nach Erhalt des eigenen Gerätes an EcoMedic zurückgegeben werden. Bei einer verspäteten Rückgabe berechnet EcoMedic eine Zusatzgebühr pro angefangener Woche, die das Gerät nicht retourniert wird. Es gilt der Poststempel. Ersatzgeräte sind, sofern es sich nicht um Garantieleistungen, Garantieverlängerungen oder Wartungsverträge handelt, kostenpflichtig.

 

  1. Vergütung

 

4.1 Die Wartung wird dem Auftraggeber gemäss Wartungsvereinbarung bzw. Offerte innerhalb von zwei Wochen nach Erledigung der Arbeit durch EcoMedic in Rechnung gestellt.

4.2 Sofern es keine andere Vereinbarung gibt, erfolgt die Rechnungsstellung in Schweizer Franken, wobei der Rechnungsbetrag innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzüge zu begleichen ist.

4.3 Der bei Wartungen anfallende Mehraufwand des technischen Dienstes für Reparaturarbeiten wird mit dem Stundenansatz des Technikers, der im Vertrag festgehalten ist, verrechnet. Ebenso wird der effektive Materialaufwand zugrunde gelegt.

4.4 Für Regiearbeiten, also Nachbearbeitungen, die eine Neuanfahrt des Technikers für weitere Servicearbeiten erforderlich machen, erfolgt ein separater Kostenansatz, sofern EcoMedic sie nicht zu verantworten hat.

4.5 Sind die anfallenden Servicearbeiten mit hohem administrativen Aufwand verbunden oder eine umfangreiche Wartungsdokumentation erforderlich, behält sich EcoMedic vor, eine Auftragsbearbeitungsgebühr zu berechnen.

4.6 Im Fall von Vor-Ort-Aufträgen werden zusätzlich auch Wegkosten und Fahrzeit berechnet. Lässt sich ein Auftrag in eine bereits geplante Tour integrieren, kommt jedoch jeweils nur die Hinfahrt von St. Margrethen zum Auftraggeber zur Anrechnung. Benötigtes Hilfspersonal wird zusätzlich berechnet. Ist eine spezielle Anreise des Technikers erforderlich, etwa bei ganztägigen Wartungen, Expressaufträgen oder Regiearbeiten, muss der Hin- und Rückweg in Rechnung gestellt werden.

4.7 Für Expressaufträgen, die innerhalb von zwei bis drei Tagen erfolgen und ausserhalb der üblichen Einsatzfristen organisiert werden, fällt zusätzlich eine Expressgebühr an.

4.8 Liegt eine vergebliche Anreise vor, sodass die Wartungsarbeiten durch den vor Ort erschienenen Techniker trotz vorheriger Terminvereinbarung aus Gründen nicht durchgeführt werden können, die auf Seite des Auftraggebers liegen, trägt letzterer die Kosten für die Hin- und Rückreise. Auch durch den Auftraggeber bedingte Wartezeiten werden gesondert verrechnet.

 

  1. Wartungsbereitschaft

 

5.1 Normale Wartungsleistungen erbringt EcoMedic im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 sowie 13.00 und 17:00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen finden keine offiziellen Wartungstermine statt.

 

5.2 Auf speziellen Wunsch des Auftraggebers können Einsätze auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit erfolgen. Bei Einsätzen vor 08.00 und ab 19.00 Uhr ist ein Aufschlag von 50 % und an Samstagen und Sonntagen ein Aufschlag von 100% zu bezahlen.

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

 

6.1 Bei der Nutzung der Geräte sowie bei Meldungen und Störungsbehebungen ist der Auftraggeber (bzw. sein Personal) verpflichtet, die jeweilige Bedienungsanleitung des Herstellers sowie auch eventuell darüber hinaus von EcoMedic gegebene Hinweise zu beachten.

6.2 Der Auftraggeber hat EcoMedic Zeit und Gelegenheit zu geben, die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

6.3 Der Auftraggeber muss alle Einrichtungen und Unterlagen (Gerätedokumente) zur Verfügung stellen, die zur Durchführung der Wartung benötigt werden.

6.4 Der Auftraggeber hat auf Wunsch von EcoMedic einen Beauftragten als Ansprechpartner zu benennen, der das Wartungspersonal unterstützt.

6.5 Beim Versand von Geräten oder Teilen liegt das Transportrisiko beim jeweiligen Absender, sei es EcoMedic oder der Auftraggeber.

6.6 Für die gesamte Datensicherung ist der Kunde verantwortlich.

 

  1. Haftung und Garantie

 

7.1 EcoMedic übernimmt die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet EcoMedic nur bei Schäden, deren Eintritt nach den EcoMedic bekannten Umständen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, und bei Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass EcoMedic ausdrücklich zugesicherte Leistungen nicht erbracht hat.

7.2 Bei Reparaturen und Revisionen bezieht sich die Garantie allein auf Ersatzteile und dafür aufgebrachte Arbeitsstunden innerhalb von sechs Monaten nach der Reparatur und Wartung. Nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist besteht für weiter auftretende Mängel kein Garantieanspruch.

7.3 Die Garantie entfällt, wenn nach der Wartung eines Geräts ein Defekt entsteht, der nicht durch einen Service- oder Materialfehler verursacht wurde, der Teil der Gewährleistung ist, sondern durch normalen Verschleiss entstanden ist.

7.4 Soweit dies der Rechtslage entspricht, übernimmt EcoMedic keine Haftung für indirekte Schäden bzw. reine Vermögensschäden (z. B. Therapieausfälle, entgangener Gewinn).

 

  1. Vertragsdauer

 

8.1 Die Wartungsvereinbarung tritt mit dem im Vertrag aufgeführten Datum in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Erfolgt keine Kündigung, wird die Vereinbarung jeweils stillschweigend um ein Jahr verlängert. Bei einmaligen Wartungsaufträgen kommt es bei jedem neuen Auftrag zur Unterbreitung eines neuen Wartungsangebots.

8.2 Die Vereinbarung können beide Seiten auf Wunsch jederzeit kündigen. Wird von den Parteien hingegen eine feste Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt aus. In diesem Fall ist keine vorzeitige Kündigung möglich.

8.3 Ergibt sich eine Umfangveränderung des Geräteparks beim Auftraggeber oder werden seitens EcoMedic Preisanpassungen notwendig, ist eine entsprechende Anpassung der Vereinbarung erforderlich.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstige Geschäftsbedingungen

 

Für beide Vertragspartner ist St. Margrethen Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es ist somit Schweizer Recht anzuwenden. Auch wenn eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein sollte, bleiben die anderen weiterhin bestehen. Für abweichende Vereinbarungen ist die Schriftform erforderlich. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit explizit widersprochen.

 

  1. Kontaktdaten und Firmenangaben

 

 

EcoMedic (Switzerland) AG
Industriestrasse 12b
CH-9430 St. Margrethen